Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zieht die Notbremse beim elektronischen Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die beiden Neuerungen sollten eigentlich zum 3. Januar 2022 eingeführt werden, wenn die Kassenarztpraxen wieder geöffnet werden. Im direkten Widerspruch zu einer Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) empfiehlt die KBV jetzt aber, dass die alten Muster-16-Rezepte ausgedruckt werden können,

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