Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied als erstes Finanzgericht in einem Hauptsacheverfahren über die Besteuerung von Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten.

Die Fakten sind schnell erzählt: Im Jahr 2015 beteiligt der Vater sich mit EUR 700 am Portfolio des Sohnes, der fortan für seinen Vater (als sog. Treuhänder) in verschiedene Kryptowerte über im Ausland ansässige Exchanges investierte.

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