Neuer Rückschlag für die Eigner der Hamburger Privatbank M.M. Warburg in der Cum-ex-Affäre: Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgelehnt. Die beiden Warburg-Haupteigentümer Christian Olearius (79) und Max Warburg (73) sahen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, weil das Bonner Landgericht und der Bundesgerichtshof (BGH) Cum-ex-Urteile veröffentlicht hatten, in denen es auch um ihre Bank ging.
Privatbank Warburg: Eigner scheitern in Cum-ex-Affäre mit Verfassungsbeschwerde