Er wolle mit dem Tweet nicht nur ein Statement setzen, sondern halte es auch für nützlich, da die Rechtsfrage, ob der Arbeitgeber den 3-G-Status speichern darf, umstritten sei, so Kopf in einer Erläuterung seines öffentlichen Postings.

Tatsächlich empfehlen Juristen den Unternehmen, nach stichprobenartigen Kontrollen die 3-G-Nachweise ihrer Beschäftigten zwar mit Namen,

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