Von Dezember an gibt es hierzulande mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) erstmals rechtliche Vorgaben für Dienste, mit denen Verbraucher ihre Einwilligung in das Setzen von Cookies durch Webseitenbetreiber und damit verknüpfte Datenverarbeitungen verwalten können sollen. In Betracht kommen dafür etwa „Personal Information Management Systems“
Neues Datenschutzgesetz: Naht die Erlösung von der Cookie-Banner-Flut?