Arbeitnehmer müssen stets einen gültigen 3-G-Nachweis in elektronischer oder Papierform am Arbeitsplatz mitführen und ihn herzeigen, wenn dies der Arbeitgeber verlangt.
Ohne Bezüge bis 3-G-Nachweis erbracht wird
Theoretisch liegt sogar ein Kündigungsgrund vor, wenn der Nachweis verweigert wird. Aber nicht sofort, sondern in letzter Konsequenz, wenn der Nachweis „beharrlich“