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Die Bafin hat sich heute zur rechtlichen Einordnung von ICOs, Token und Kryptowährungen geäußert. Künftig wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einzelfall entscheiden, ob sie Token als Finanzinstrument, Wertpapier oder Vermögensanlage bewerten.
Als Reaktion auf hohe Nachfragen hat die Finanzbehörde heute einHinweisschreiben herausgegeben und darin erklärt,