Die in die „Cum-Ex“-Affäre verwickelte Warburg Bank und ihre Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius haben Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eingelegt. In dem Ende Juli gesprochenen Urteil hatte der BGH einen Spruch des Landgerichts Bonn gegen zwei Ex-Börsenhändler aus London bestätigt und damit erstmals höchstrichterlich die Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Geschäfte festgestellt.
Warburg Bank: Im Cum-Ex-Skandal legt die Hamburger Bank Verfassungsbeschwerde ein