Weiterverkauf von Oktoberfest-Reservierungen zu Wucherpreisen ist verboten: Das Landgericht München I verurteilte eine Eventagentur, die die Tische im Frühjahr 2020 zu Preisen zwischen 1990 und 3299 angeboten hatte, dazu, dies künftig zu unterlassen. Zudem muss sie über ihre Quellen und den Umfang der Verkäufe Auskunft geben und ist grundsätzlich verpflichtet,

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