Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben sich auf einen neuen Generalkollektivvertrag geeinigt. Der bisherige lief Ende August aus. Firmen, die eine 3-G-Nachweis verlangen, dürfen keine Maskenpflicht verhängen, so einer der Eckpunkte der Vereinbarung. Arbeitnehmer, die im Job eine Coronaschutzmaske tragen müssen, haben nach drei Stunden Anspruch auf „mindestens zehn Minuten“
Sozialpartner fixierten neuen Generalkollektivvertrag