Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben sich auf einen neuen Generalkollektivvertrag geeinigt. Der bisherige lief Ende August aus. Firmen, die eine 3-G-Nachweis verlangen, dürfen keine Maskenpflicht verhängen, so einer der Eckpunkte der Vereinbarung. Arbeitnehmer, die im Job eine Coronaschutzmaske tragen müssen, haben nach drei Stunden Anspruch auf „mindestens zehn Minuten“

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