Das Frankfurter FinTech Cashlink wird zum Pionier. Als eines der ersten Unternehmen beantragt man die Führung eines Krypto-Wertpapierregisters bei der BaFin.
Seitdem das “Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren” (eWpG) Anfang Juni dieses Jahres in Kraft getreten war, können nicht nur Urkunden von Schuldverschreibungen und in kleinerem Maße auch von Anteilsscheinen digital hinterlegt werden.