Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich dem bevorstehenden WpIG und der Kryptoverwahrung durch Wertpapierinstitute.

Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.

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