Mit dem derzeit ersten ICO in Deutschland, dem ICO des Berliner Start-ups wysker, steckt Deutschland noch in den Kinderschuhen dieses innovativen Finanzierungsmodells. Ebenfalls in den Kinderschuhen steckt die rechtliche Aufarbeitung dieses neuen Phänomens.

Während u. a. die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) im Falle des The DAO ICOs die angebotenen DAO Tokens als Wertpapiere eingeordnet hat und es damit in diesem Fall zur Anwendung des Wertpapierregimes kommt,

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