Angesichts der steigenden Kurszuwächse will die nationale Steuerbehörde Südkoreas den Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin mit 20 Prozent besteuern. Die Kapitalgewinne werden als „Sonstige Einkünfte“ eingestuft – in einer Kategorie mit Gewinnen aus Preisgeldern oder Lottogewinnen.

Der Begriff „virtuelle Währung“ – oder ähnliche Bezeichnungen – waren bislang nirgendwo im koreanischen Steuergesetz enthalten.

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