Die oberste Finanzaufsichtsbehörde Frankreichs, die Autorité des Marchés Financiers (AMF), hat neue Regeln für die Lizenzierung von „Digital Asset Service Providern“ (DASPs) eingeführt sowie Richtlinien für Unternehmen herausgegeben, die eine nicht obligatorische Lizenz beantragen und die Aufsichtsbehörde dahingehend künftig über Cybersicherheitsmaßnahmen informieren müssen. Die französische Finanzmarktaufsicht hat die neuen Regelungen und Richtlinien vergangene Woche bekannt gegeben und gibt Unternehmen ab sofort die Möglichkeit,
Frankreich: Et voilà: Frankreich reguliert Krypto-Verwahrung