Ein Gastbeitrag von Dr. Sven Hildebrandt zur neuen Gesetzgebung zu Bitcoin & Co.
Mit der Ankündigung der Bundesregierung, elektronische Wertpapiere zu ermöglichen, hatte sich die Frage gestellt, ob deren Verwahrung unter einem Dach mit sonstigen Krypto-Werten wie Bitcoin möglich sein würde. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wäre die Trennung der Verwahrung von Wertpapieren (Depotgeschäft) vom Krypto-Verwahrgeschäft rechtlich nicht mehr vorgeschrieben.